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Straftat:

SACHBESCHÄDIGUNG (§ 303 StGB)




Es wurde Ihr Eigentum beschädigt

In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar:

  • zerstochene Reifen,

  • eine eingeschlagene Fensterscheibe,

  • zertrampelte Blumenbeete,

  • abgesägte Äste,

  • verschmutzte oder zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung),

  • verschmierte Hauswände,

  • usw., usw.

 

Auch dies muss nicht einfach hingenommen werden.

Sie brauchen:

 
  1. Name und Adresse der Person, die Ihr Eigentum beschädigt hat,

  2. Adresse und Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/diejenige wohnt

  3. einen Termin zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson