Zum Hauptinhalt springen

Schiedsperson werden

Wer sich als Schiedsperson für die Streitschlichtung engagieren möchte, erkundigt sich bei der Verwaltung oder den politischen Gremien seiner Gemeinde oder seines Stadtbezirks, ob dieses Ehrenamt in absehbarer Zeit neu vergeben wird. Meist jedoch werden freiwerdende Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirke von den Gemeinden in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht.

Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bewerben.

Vorkenntnisse

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.

Wahl

Der Rat oder die Bezirksvertretung der Gemeinde wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist.