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Straftat:

BELEIDIGUNG (§ 185 StGB)
ÜBLE NACHREDE (§ 186 StGB)
VERLEUMDUNG ( § 187 StGB)




Sie wurden beleidigt ?
Eine "dumme Kuh" kann weh tun. Ein "alter Ochse" nicht weniger.
Und erst recht dann, wenn es auch noch "Zuhörer" gibt.

Man redet Ihnen "übel nach"?
Jemand aus Ihrem Bekanntenkreis behauptet, Tatsachen über Sie zu kennen, die Sie schlecht aussehen lassen. Und das alles stimmt überhaupt nicht.

Sie wurden verleumdet?
Da erzählt doch jemand von Ihren Kollegen wider besseres Wissen unwahre Dinge über Sie, nur um Sie bei den anderen herabzusetzen.
Muss man sich das alles bieten lassen ?

Ganz sicher nicht!
Sie brauchen:

 
  1. Name und Adresse der Person, die Sie beleidigt hat

  2. Adresse und Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/ diejenige wohnt

  3. einen Termin zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson