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Am 10. September 2004 fand im Rathaus der Stadt Marburg die diesjährige Landesausschusssitzung statt.

Artikel der "Marburger neuen Zeitung" über die Veranstaltung.

Für die Schiedsfrauen und Schiedsmänner Hessens beginnt mit der Einführung des § 15a EG ZPO eine besondere Herausforderung ihres ehrenamtlichen Engagement.
 Ab 01. Juni  2001 ist in Hessen ein neues Landesschlichtungsgesetz in Kraft getreten.

Die wesentlichsten Änderungen in Kürze:

Bei Zivilsachen mit einem Streitwert bis max. 750,-- Euro ist ohne vorherige Einschaltung des Schiedsamtes eine Klageeinreichung bei Gericht nicht mehr möglich,

In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten muss nun zunächst vorgerichtlich beim Schiedsamt eine Einigung mit dem Gegner versucht werden,

Ab dem 01.06.01 können sich die Parteien in zivilrechtlichen Angelegenheiten beim Schiedsamt anwaltlich vertreten lassen, eine persönliche Erscheinenspflicht entfällt.

Wenn Sie wissen möchten. welche Schiedsperson  für Sie zuständig ist,
wenden Sie sich an uns.

Auch Ihr örtliches Amtsgericht und die Polizei sowie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung geben Auskunft über das zuständige Schiedsamt.